Kundmachung Nachtragsvoranschlag 2024

29.10.2024 07:00

Wappen Marktgemeinde Engelhartszell

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Nachtragsvoranschlag der Markgemeinde Engelhartszell für das Jahr 2024 von heute an eine Woche, das ist bis zum 06. November 2024, im Marktgemeindeamt Engelhartszell zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. 

Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.


Kundmachung Auflage NVA[6].pdf herunterladen (0.23 MB)

Nachtragsvoranschlag 2024.pdf herunterladen (7.65 MB)

MFP 2024 - 2028.pdf herunterladen (3.25 MB)


29.10.2024 07:00