Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Engelhartszell in der am 26. September 2025 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2025 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Der Nachtragsvoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden.
Kundmachung Beschluss NVA 2025
Nachtragsvoranschlag 2025
Mittelfristiger Finanzplan 2025-2029