Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Suche: Kurztaste 4
Marktgemeinde
Engelhartszell
Bürgerservice
Abfalltermine
Amtssignatur
Amtstafel
Behörden - Institutionen
A-Z
Branchen
Meine Ämter & Behörden
Interessante Links
Formulare
Fundamt
Gebühren
Gemeindezeitung
Gesundheit - Soziales
A-Z
Branchen
Notdienste
Mein Gesundheit & Soziales
Ärztenotdienst
Interessante Links
News
Schule - Bildung
A-Z
Branchen
Meine Schule & Bildung
Interessante Links
Verordnungen
Volksbegehren
Wahlergebnisse
Marktgemeinde
Heimatbuch 1194-1961
Amts- und Sprechzeiten
Fotogalerie
Gemeindefinanzen
Mitarbeiter
Politik
Bürgermeister
Vizebürgermeister
Gremien
Unser Engelhartszell
Gastronomie
A-Z
Branchen
Meine Gastronomie
Interessante Links
Kirche - Religion
A-Z
Branchen
Meine Kirche & Religion
Interessante Links
Kultur - Kunst
A-Z
Branchen
Mein Freizeit & Tourismus
Interessante Links
Unterkünfte
Allgemeine Information
A-Z
Index
Interessante Links
Veranstaltungen
Vereine - Parteien
A-Z
Branchen
Meine Vereine
Interessante Links
Wirtschaft
A-Z
Branchen
Meine Wirtschaftsbetriebe
Interessante Links
Immobilien
Digitaler Ortsplan
Tourismus und Freizeit
Camping - Freibad
Donau-Welt
Kultur
Tourismus
Webcam
Bürgerservice
Abfalltermine
Amtssignatur
Amtstafel
Behörden - Institutionen
A-Z
Branchen
Meine Ämter & Behörden
Interessante Links
Formulare
Fundamt
Gebühren
Gemeindezeitung
Gesundheit - Soziales
A-Z
Branchen
Notdienste
Mein Gesundheit & Soziales
Ärztenotdienst
Interessante Links
News
Schule - Bildung
A-Z
Branchen
Meine Schule & Bildung
Interessante Links
Verordnungen
Volksbegehren
Wahlergebnisse
Startseite
>
Bürgerservice
>
Gebühren
Wasser Benützungsgebühr
Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt
2,270 € je m³ Verbrauch
Der Gebührenpflichtige gemäß § 1 hat eine jährliche Wasserbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt ab 1.1.2025 € 2,270/m³ pro Kubikmeter des aus der Ortswasserversorgungsanlage bezogenen Wassers für die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke.
Die jährliche Mindestgebühr für die Wasserbenützung pro angeschlossenem Grundstück oder selbstständiger Wohneinheit mit eigenem Wasserzähler beträgtab 1.1.2025 € 98,50.
In jenen Fällen, wo der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist die verbrauchte Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Kopf des vorangegangenen Jahres der Wasserversorgungsanlage Engelhartszell heranzuziehen.
Für den von der Marktgemeinde Engelhartszell bereitgestellten Wasserzähler ist eine jährliche Zählergebühr von € 18,-- zu entrichten.