Wasser Benützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,270 € je m³ Verbrauch
  1. Der Gebührenpflichtige gemäß § 1 hat eine jährliche Wasserbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt ab 1.1.2025 € 2,270/m³ pro Kubikmeter des aus der Ortswasserversorgungsanlage bezogenen Wassers für die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke.

  2. Die jährliche Mindestgebühr für die Wasserbenützung pro angeschlossenem Grundstück oder selbstständiger Wohneinheit mit eigenem Wasserzähler beträgtab 1.1.2025 € 98,50.

  3. In jenen Fällen, wo der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist die verbrauchte Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Kopf des vorangegangenen Jahres der Wasserversorgungsanlage Engelhartszell heranzuziehen.

  4. Für den von der Marktgemeinde Engelhartszell bereitgestellten Wasserzähler ist eine jährliche Zählergebühr von € 18,-- zu entrichten.