Wasser Bereitstellungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt98,50 €
  1. Für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage wird für angeschlossene, aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Wasserbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks.

  2. Die Bereitstellungsgebühr beträgt € 98,50