Seit 18. April 2026 ist jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen per Verordnung verboten. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", informiert die Bezirkshauptmannschaft Schärding. Dies ist in Engelhartszell der Fall, daher gilt generelles Verbrennungsverbot im Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass Müll- und Gartenholz-Verbrennungen sowieso generell verboten sind!
Wer sich nicht an das Verbot hält, dem winken Strafen von bis zu 7270 Euro. Ebenso kann eine Übertretung eine bis zu vierwöchige Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Die Verordnung gilt bis 31. Oktober 2026!