Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich

Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich

Was ist neu im Schuljahr 2023/2024:

  • Der Förderbetrag pro Schulveranstaltungstag wurde um € 5 – also von 25 auf 30 Euro – und damit um 20 % erhöht
  • Der Sockelbetrag zur Einkommensberechnung wurde von 1.200 Euro auf 1.400 Euro (= Gewichtungsfaktor 1,0) und damit um ca. 17 % angehoben. So kommt z.B. eine Familie – Eltern und zwei Kinder - mit einem Jahresnetto-einkommen in der Höhe von bis zu 47.040 Euro (oder 3.920 Euro Jahreszwölftel) in den Genuss der Förderung.
  • Wegfall der Voraussetzung der Nächtigung außerhalb des Schulstandortes.

Die Schulveranstaltungshilfe kann für Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Skikurse oder Landschulwochen einer allgemeinbildenden Pflichtschule oder einer Landwirtschaftlichen Fachschule beantragt werden. Es reichen vier Schulveranstaltungstage außerhalb des Schulstandortes aus, egal, ob diese vier Tage von einem oder mehreren Kindern gezählt werden. Die Höhe des Zuschusses nimmt auf die Dauer der Schulveranstaltung Rücksicht: 5- und mehrtägiger Aufenthalt € 150, 4-tägige Schulveranstaltungen € 120 und 3- und 2-tägige Ausflüge 90 bzw. 60 Euro.

Informationen zu den Förderung sowie die Antragsformular sind unter folgendem Link zu finden:
www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/landesfoerderungen.html 

28.11.2023 07:30