Öffentliche Auflage des Schutzwasserwirtschaftlichen Gefahrenzonenplanes OÖ Donau – Los 1 Oberes Donautal km 2162,0 bis 2223,3 für die Gemeinde Engelhartszell
Das Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, hat gemäß den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes 1959, § 42a und den Richtlinien des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) einen Gefahrenzonenplan für die Donau erstellen lassen.
Dieser Plan liegt während der Amtsstunden von 02.02.2026 bis 02.03.2026 im Gemeindeamt Engelhartszell zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Weiters ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen online, im Auflagezeitraum, unter nachfolgender Adresse möglich. Bitte beachten Sie, dass in der digitalen Auflage alle betroffenen Gemeinden entlang der gesamten Oö. Donau enthalten sind.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/gefahrenzonenplan.htm
Etwaige Stellungnahmen zum Gefahrenzonenplan können schriftlich innerhalb der o.a. Auflagefrist beim Gemeindeamt XY deponiert werden. Die online-Plattform bietet ebenfalls ein Kontaktformular mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.
Sämtliche fristgerecht eingegangenen und mit einer Begründung versehenen Einwände werden bei der abschließenden örtlichen Überprüfung bearbeitet.