Kundmachung der Marktgemeinde

Wappen

Die Marktgemeinde Engelhartszell gibt bekannt, dass in der Zeit vom 24. Juli bis einschließlich 24. August 2026 während der Amtsstunden von den Grundbesitzern die Berechnung des Jagdpachtentgelts gemäß § 25 OÖ Jagdgesetz eingesehen werden kann. Weiters wird bekanntgegeben, dass das Jagdpachtentgelt beim jeweiligen Grundsteuerkonto beim Marktgemeindeamt gutgeschrieben wird, sollte eine Gegenrechnung von einem Grundbesitzer nicht gewünscht werden, ersuchen um Kontaktaufnahme unter der Mailadresse gemeinde@engelhartszell.ooe.gv.at und Bekanntgabe auf welche Bankverbindung die Auszahlung erfolgen soll.

22.07.2026 10:11