Die Marktgemeinde Engelhartszell beabsichtigt die Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. 6.2 – „Castillo-Beham“ für eine Teilfläche des Grdst. 32/3, KG 48004 (Engelhartszell) im Ausmaß von 230 m² von derzeit landwirtschaftlichem Grünland in Wohngebiet.
Gemäß § 33 Abs. 2, Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994), i.d.g.F LGBl. 48/2025 geben wir jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, binnen vier Wochen die Gelegenheit, seine Planungsinteressen dem Marktgemeindeamt Engelhartszell schriftlich bekannt zu geben.