Kanal Bereitstellungsgebühr

  1. Für die Bereitstellung der Abwasserbeseitigungsanlage wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks.

  2. Die Bereitstellungsgebühr beträgt jährlich € 235,50