Information der Marktgemeinde - Waldbrandschutzverordnung

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Die Marktgemeinde Engelhartszell weist darauf hin, dass gemäß der Waldbrandschutz-Verordnung Nr. 1/2026 der Bezirkshauptmannschaft Schärding in der Zeit vom 18. April bis 31. Oktober 2026 in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in Gefährdungsbereichen (Waldnähe – dies gilt auch für den Donauabschnitt beim Freibad) jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist. Übertretungen dieser Verordnung werden zur Anzeige gebracht und können mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden.

19.08.2026 11:08