Information der Marktgemeinde - Hundehaltegesetz 2024

Wesentliche Änderungen im Hundehaltegesetz ab 1. Jänner 2025

•    Entfall der Hundemarke. Deshalb ist es wichtig, die Registrierung in der Heimtierdatenbank mit der Chip-Nummer durchzuführen!

•    Einführung Kategorie „große Hunde“ mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von min. 20 kg. 

•    Wer sich einen großen Hund anschafft, muss zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde auch eine Praxistest –  die Alltagstauglichkeitsprüfung – absolvieren. Hier wird das Verhalten von Hund und Halterin in üblichen Alltagssituationen überprüft.

•    Spezielle Anforderung an sechs Hunderassen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu.

•    Bei Bescheid „auffällig“ ist nochmals ein deutlich intensiveres Ausbildungserfordernis positiv zu absolvieren.

•    Neue behördliche Maßnahmen, bei Zwischenfällen (z.B.: Belästigung oder Bissverletzungen)

Alle Infos auf der neuen Webseite: www.sichermithund.at   

23.12.2024 09:30