Wesentliche Änderungen im Hundehaltegesetz ab 1. Jänner 2025
• Entfall der Hundemarke. Deshalb ist es wichtig, die Registrierung in der Heimtierdatenbank mit der Chip-Nummer durchzuführen!
• Einführung Kategorie „große Hunde“ mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von min. 20 kg.
• Wer sich einen großen Hund anschafft, muss zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde auch eine Praxistest – die Alltagstauglichkeitsprüfung – absolvieren. Hier wird das Verhalten von Hund und Halterin in üblichen Alltagssituationen überprüft.
• Spezielle Anforderung an sechs Hunderassen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu.
• Bei Bescheid „auffällig“ ist nochmals ein deutlich intensiveres Ausbildungserfordernis positiv zu absolvieren.
• Neue behördliche Maßnahmen, bei Zwischenfällen (z.B.: Belästigung oder Bissverletzungen)
Alle Infos auf der neuen Webseite: www.sichermithund.at