Information der Marktgemeinde - Fischereirecht Fallauerbach

Die Marktgemeinde Engelhartszell ist Inhaber des Fischereirechts im Fallauerbach. 

Da die Gemeinde nicht im Besitz der Pächterfähigkeit ist, hat sie - entsprechend dem OÖ-Landesfischereigesetz - das Fischereirecht zu verpachten oder auf ihre Kosten eine Verwalterin bzw. einen Verwalter namhaft zu machen. Für das gemeindeeigene Fischwasser Fallauerbach wird nun ein geeigneter Pächter mit Pächterfähigkeit oder ein Käufer gesucht, welcher die Pächterfähigkeit (im Sinne des § 2 Z 6 OÖ-Landesfischereigesetz) besitzt. Eine allfällige Pacht setzt ein Besatz- und Entnahmeverbot voraus, weil der genetisch reine Fischbestand nicht verändert werden soll. Die Entscheidung über die zukünftige Nutzung soll im Engelhartszeller Gemeinderat getroffen werden. 

Es werden daher alle Interessenten eingeladen, bis Freitag, 29. November 2024, 12 Uhr, ein Angebot über die Pachtung und/oder den Kauf des Fischwassers Fallauerbach in schriftlicher Form beim Marktgemeindeamt abzugeben!

04.11.2024 11:30