Hinweis auf Förderung für Studierende

  1. Die Marktgemeinde Engelhartszell gewährt ordentlichen Studierenden (die ihren Hauptwohnsitz auch während des Studienjahres in Engelhartszell beibehalten) eine Förderung
  2. Diese Studierendenförderung ist eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde Engelhartszell im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel und es besteht kein wie immer gearteter Rechtsanspruch 
  3. Die Förderung von € 150,00 pro Studienjahr und Studierenden wird bei folgenden Voraussetzungen gewährt:
    a) Hauptwohnsitz in Engelhartszell zum Stichtag 31.10. während des jeweiligen Studienjahres;
    b) Vorlage der Inskriptionsbestätigung einer in Österreich befindlichen Universität oder
    c) Fachhochschule für das jeweilige Studienjahr;
    d) Vorlage des Familienbeihilfenbescheides oder Bescheid über Selbsterhalter-Stipendium;
    e) Der Studierende hat nicht bereits für das beantragte Studienjahr eine Studierendenförderung bzw. finanzielle Begünstigung (z.B. Semesterticket-Ermäßigung usw.) einer anderen Gemeinde erhalten
  4. Für den Antrag auf Gewährung der Studierendenförderung ist das vom Marktgemeindeamt Engelhartszell aufgelegte Formular zu verwenden! - Die Antragsfrist endet am 30. November 2023!
  5. Die Auszahlung der Förderung erfolgt zum 1. März des Folgejahres

31.10.2023 09:00