Die Beantragung ist vom 01. Oktober bis zum 30. November 2024 ausschließlich online möglich
Für die Beheizung einer Wohnung wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 200,- Euro bei Unterschreiten der für die soziale Bedürftigkeit festgelegten Einkommensgrenze. Es muss der Hauptwohnsitz sein und der muss sich in Oberösterreich befinden. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Jahresbruttoeinkommen folgende Summen nicht übersteigt:
- Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen 2023 bis € 19.070, -
- Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen 2023 bis € 26.940, -
Eine Auflistung finden Sie auf der Webseite des Landes OÖ.
Online-Beantragung unter: www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss!
Personen ohne Internet-Zugang werden von den Mitarbeiter/innen im Marktgemeindeamt unterstützt