Für all jene Personen, die beim „digitalen Amt“ angemeldet sind, erfolgt die Zustellung der Gemeindevorschreibungen über das digitale Amt automatisch! Es müsste eine E-Mail-Benachrichtigung vom digitalen Amt kommen, dass Vorschreibungen zum Herunterladen bzw. zur Bezahlung vorliegen!
Die Möglichkeit für einen Abbuchungs-Auftrag gibt es natürlich jederzeit!