Die Marktgemeinde Engelhartszell möchte sich grundsätzlich bei allen Hundebesitzern für die Nutzung der Hundekot-Beutel bedanken!
Leider werden immer wieder HUNDEKOT-BEUTEL entlang von Wanderwegen (insbesondere Haselmausrunde/Mühlbach) einfach weggeworfen! Bitte nehmt den Hundekot-Beutel bis zum nächsten Mülleimer mit und entsorgt ihn dort! - VIELEN DANK
Entsprechend den Bestimmungen des OÖ Hundehaltegesetzes gemäß § 6 (3) sind Hundehalter verpflichtet, die Exkremente ihres Hundes/ihrer Hunde auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Gehwegen und Gehsteigen unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen! Dies bezieht sich sinngemäß auch auf Wanderwege und private Grundstücke, wenn ein Hundehalter die Aufsichtspflicht verletzt und seinen Hund freilaufen lässt bzw. der Hund auskommt oder davonläuft!
Im Ortsgebiet besteht eine Leinen- oder Maulkorbpflicht! Das Freilaufen von Hunden ist – ausgenommen auf dem eigenen, privaten und eingezäunten Grundstück – generell verboten!
Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, sieht das oö. Hundehaltegesetz gem. § 15 Verwaltungsstrafen vor. Die Marktgemeinde Engelhartszell ersucht die Bevölkerung auch um sachdienliche Hinweise auf uneinsichtige Hundehalter, damit Maßnahmen ergriffen werden können!
In diesem Zusammenhang, möchten wir auch darauf hinweisen, dass es im Ortsgebiet von Engelhartszell FÜNF!! Hundesackerl-Stationen gibt: Freibad, Radfähre, Bushaltestelle gegenüber Steininger, Stiftstraße und Einfahrt Bundesstraße zum Hundeabrichtplatz! Die Marktgemeinde ersucht alle Hundebesitzer, dieses Angebot zu nutzen und das Gackerl ihrer vierbeinigen Lieblinge entsprechend dort zu entsorgen oder den Hundekot-Beutel bis zum nächsten Mülleimer mitzunehmen!!! - Jeder Hundehalter ist ohnehin verpflichtet, selber Entsorgungs-Sackerl mitzuführen. Die Stationen werden zwar regelmäßig bestückt, aber es kann auch mal zu Engpässen kommen!
OÖ Hundehaltegesetz 2002