Heizkostenzuschuss 2024 - Erinnerung

Antrag vom 01. Februar bis 31. März 2024 nur mehr online möglich

Für die Beheizung einer Wohnung wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 200,- Euro bei Unterschreiten der für die soziale Bedürftigkeit festgelegten Einkommensgrenze. Es muss der Hauptwohnsitz sein und der muss sich in Oberösterreich befinden. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Jahresbruttoeinkommen folgende Summen nicht übersteigt:

- Einpersonenhaushalte:       Jahresbruttoeinkommen bis € 17.700, -
- Mehrpersonenhaushalte:
    Jahresbruttoeinkommen bis € 25.000, -

Eine Auflistung finden Sie auf der Webseite des Landes OÖ. Der Heizkostenzuschuss kann ab 01. Februar nur mehr online auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm beantragt werden!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss!

Personen ohne Internet-Zugang werden von den Mitarbeiter/innen im Marktgemeindeamt unterstützt

1._Allgemeine_Informationen_Heizkostenzuschuss.pdf herunterladen (0.26 MB)

Richtlinien_Heizkostenzuschuss.pdf herunterladen (0.02 MB)

14.03.2024 08:00