Fischerei - Fischen in der Donau in Engelhartszell

Was benötige ich zur Ausübung der Fischerei in Oberösterreich?

Die Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges ist an den Besitz von Fischerlegitimationen gebunden. Das Oö. Fischereigesetz legt wie folgt fest:

1. Die Fischerkarte mit Lichtbild (Ausweis)
Die Fischerkarte wird ab Vollendung des 12. Lebensjahres bei Nachweis der fischereilichen Eignung ausgestellt. Durch den Besuch einer Unterweisung samt erfolgreich abgelegter Fischerprüfung oder einer einschlägigen Berufsausbildung wird die fischereiliche Eignung nachgewiesen. Es darf allerdings auch kein sonstiger Verweigerungsgrund vorliegen.
Anmerkung: Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild wird der Fischerkarte gleichgestellt. Für die Fischerkarten in fremder Sprachen ist eine amtliche Beglaubigungen mitzuführen.

Ausnahmen:
Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Beeinträchtigung können in Begleitung einer erwachsenen Person, die zur Ausübung der Fischerei berechtigt sein muss und im Besitz einer Angellizenz ist, frei mitfischen; beim Mitfischen brauchen diese keine Lizenz kaufen und keine Abgaben zahlen. Die Lizenzbestimmungen sind in Summe einzuhalten.

2. Die Jahresfischerkarte
Nach Registrierung beim Oö. Landesfischereiverband (https://www.lfvooe.at/anmeldung-zur-jahresfischerkarte-zahlscheinsystem/) wird jedem Fischer eine ID zugewiesen und eine Einladung zur Zahlung der Jahresfischerkarten-Abgabe übermittelt. Nach Einzahlung der JFK-Abgabe ist der Einzahlungsnachweis der amtlichen Fischerkarte beizulegen und damit ist diese als Jahresfischerkarte für das jeweilige Kalenderjahr gültig. Die JFK-Abgabe beträgt derzeit € 28,– je Kalenderjahr.
infoHinweis: Zur Jahresfischerkarte können die Zugangsdaten jederzeit beim Oö. Landesfischereiverband angefordert werden.

Zur Registrierung ist auf der Seite https://www.lfvooe.at/anmeldung-zur-jahresfischerkarte-zahlscheinsystem/ ein Datenerfassungsblatt hinterlegt. Nach Registrierung wird die Zahlungsreferenz für die JFK-Abgabe innerhalb weniger Tage mitgeteilt. Die JFK-Abgabe beträgt derzeit € 28,–. Eine Zahlungsmöglichkeit im „Shop“ auf Homepage des Verbandes wurde eröffnet.

3. Die schriftliche Bewilligung (Lizenz) - je nach Gewässer
Die Lizenz (= Erlaubnis zum Fischfang für ein bestimmtes Gewässer) kann schriftlich oder digital erworben werden. Aufgrund der Kontrollierbarkeit sind derzeit auch die digital erworbenen Lizenzen auszudrucken und in schriftlicher Form mitzuführen!

Die Lizenz hat jedenfalls zu enthalten:
- den Namen des Bewirtschafters und des Lizenznehmers
- die Bezeichnung des betreffenden Gewässers und die bewilligten Fangmittel
- den Beginn und das Ende der Gültigkeit der Bewilligung
- das Datum der Ausstellung und die handschriftliche (oder elektronische) Unterschrift des Bewirtschafters.

Die Lizenz ist der gültigen Jahresfischerkarte beizulegen.

Folgende Lizenzen können im Marktgemeindeamt Engelhartszell erworben werden:
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08-12 Uhr und Dienstag auch: 14-16 Uhr
Die Marktgemeinde Engelhartszell stellt keine Gastfischerkarten aus!

FISCHWASSER Engelhartszell 
- rechtes Ufer von Strom-Km 2201.770 bis 220.080, ca. 4,3 km (Fallauerbach bis Gaisbach)
- Erlaubte Fischereigeräte: 2 Angelruten mit je 1 Angelhaken oder Blinker
- Befischung nur vom Ufer aus möglich
- Nachtfischen vom 1. April bis 31. Mai verboten

Preise 2024:
Jahreskarte:   € 80,00
Monatskarte:  € 30,00 
Wochenkarte: € 20,00
Tageskarte:    €   8,00

Die Lizenzen für das Engelhartszeller Fischwasser können auch auf der hejfish-Plattform erworben werden:
Angelkarten Donau - Fischwasser Engelhartszell (hejfish.com)

FISCHWASSER Donau-Rohrbach (ca. 77,4 km) 
Preise 2024:
Jahreskarte:   € 125,00
Monatskarte:  €   45,00
Wochenkarte: €   35,00
Tageskarte:    €   17,00 

Weitere Verkaufsstellen mit Öffnungszeiten: 
SPAR-Markt Mayr, Marktplatz 23, 4090 Engelhartszell, Tel. 07717/8036
Montag bis Freitag: 07.30-12 Uhr und 14-18 Uhr, Samstag: 07.30-12 Uhr

Gasthof "Zur blauen Donau", Vornwald 2, 4085 Wesenufer, Tel. 07718/7241
ganzjährig, täglich geöffnet, Lage: direkt an der B 130 (15 km donauabwärts)

Hinweis: Die Fischerlegitimationen (Fischerkarte, der Einzahlungsnachweis für die JFK und die Lizenz des Bewirtschafters) sind beim Fischfang jedenfalls mitzuführen; bei Kontrollen durch befugte Fischereischutzorgane sind alle Legitimationen dem Kontrollorgan auszuhändigen.

Weitere Infos: www.lfvooe.at

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